Sonntag, 23. November 2025, 14:00 Uhr, online
Zur Halbzeit der Legislaturperiode des Pfarrgemeinderats ist jeweils nach zwei Jahren standardmäßig die Neuwahl des/der Jugendsprechers:in angesetzt.
Der/die Jugendsprecher:in ist stimmberechtigtes Mitglied im Pfarrgemeinderat. Dabei bringt er/sie die Perspektive der Kinder und Jugendlichen in die Beratungen mit ein und informiert regelmäßig darüber, was die Kinder und Jugendlichen der Pfarrei aktuell beschäftigt, was sie sich wünschen oder was sie planen. Außerdem sorgt er/sie dafür, dass sich der Pfarrgemeinderat mit Themen beschäftigt, die insbesondere für Kinder und Jugendliche wichtig sind.
Konkret bedeutet das, dass Jugendsprecher:innen an den Pfarrgemeinderatssitzungen teilnehmen. Sicherlich kostet dies Zeit und Mühe – aber es lohnt sich! Man kann lernen, wie man Interessen vertritt, lernt andere Personen aus der Pfarrei kennen und kann mit Leuten, die ebenfalls in der Pfarrei engagiert sind, etwas für die Pfarrei und die Kirche vor Ort tun.
Wahlberechtigt sind alle in der Pfarrei wohnenden oder in der Pfarrei tätigen Katholiken, die am Tag der Pfarrgemeinderatswahl das 14., aber noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben.
Wählbar sind alle in der Pfarrei wohnenden oder in der Jugendarbeit der Pfarrei tätigen Katholiken, die am Tag der Jugendsprecherwahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen nicht in einer weiteren Pfarrei für den Pfarrgemeinderat oder das Amt des (stellvertretenden) Jugendsprechers kandidieren.
Zur Vorbereitung und Durchführung der Wahl ist ein Jugendwahlausschuss zu bilden. Er entscheidet auch über Wahlberechtigung und Wählbarkeit. Für die kommende Wahl in St. Marien sind dies Frank Hoba und Hanna Martin.
Mit dieser Einladung zur Wahlversammlung bitten wir um Benennung von Kandidat:innen. Wahlvorschläge können einreichen mindestens fünf wahlberechtigte Jugendliche, die alle ihren Wahlvorschlag unterschreiben müssen; und das für Jugendarbeit zuständige Mitglied des Pastoralteams. Wahlvorschläge können bis zu Beginn der Wahlversammlung eingereicht werden.
Vorgeschlagene Kandidat:innen erklären schriftlich oder in der Wahlversammlung mündlich das Einverständnis zur Kandidatur. Die Kandidat:innen haben schriftlich oder in der Wahlversammlung mündlich zu erklären, dass sie nicht für eine Wahl zu einem anderen Pfarrgemeinderat oder das Amt des (stellvertretenden) Jugendsprechers in einer anderen Pfarrei kandidieren und während der betreffenden Wahlperiode auch nicht kandidieren werden.
Kandidat:innenvorschläge bzw. die Bereitschaft zur Kandidatur können gerne bei den Mitgliedern des Wahlausschusses unter
Wir halten unsere Wahlversammlung am Sonntag, 23. November 2025, um 14:00 Uhr digital ab und freuen uns über eine große Wahlbeteiligung aller Jugendlichen und jungen Erwachsenen der Pfarrei zwischen 14 und 27 Jahren!
