Segensfeier für wiederverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare
Menschen, die nach einer kirchlichen Eheschließung noch einmal geheiratet haben, ebenso wie Menschen, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft miteinander leben, sind laut eines Beschlusses des Synodalen Weges vom März 2023 dazu eingeladen, ihre Liebe segnen zu lassen. "Wo Menschen in Liebe zueinanderstehen, ist Gott anwesend", heißt es im Beschlusstext des Synodalen Weges. "Die Kirche wird durch die Liebe dieser Paare beschenkt. Eine solche gegenseitige Liebe ruft nach Segen."
Papst Franziskus stellt in seiner Erklärung "Fiducia supplicans" (2023) fest:"Gott weist nie jemanden ab, der sich an ihn wendet! (...) Die Bitte um einen Segen drückt (...) die Nähe zu Gott in tausend konkreten Lebensumständen aus und nährt sie (...) Diese ist ein Same des Heiligen Geistes, den es zu nähren und nicht zu behindern gilt.“ Damit macht auch der Vatikan den Weg für einen solchen Segen frei.
Diese Sätze markieren eine neue Haltung in der katholischen Kirche gegenüber Menschen, die nicht kirchlich heiraten können, also in zweiter Ehe verheiratete Menschen, ebenso wie homosexuelle Paare. Das lateinische Wort für Segen „benedicere“ bedeutet „gutheißen", „Gutes zusprechen“. Wir in Sankt Marien heißen diese Partnerschaften ausdrücklich gut und stellen sie unter Gottes Segen.
Wir laden Sie ein, Ihre Partnerschaft feierlich segnen zu lassen.
Ihnen bieten wir eine Segensfeier an, in der ein Priester oder ein/e andere/r Seelsorger/in einen feierlichen Segen über das Paar spricht. Ort und Form können gemeinsam besprochen werden.
Wenn Sie Interesse haben oder Fragen dazu, melden Sie sich bitte bei unserem Seelsorgeteam.